Wenn eine eindeutige medizinische Indikation vorliegt, z. B., wenn aufgrund einer Krebserkrankung oder eines Unfalls die Amputation einer Brust oder beider Brüste vorgenommen wurde und eine Rekonstruktion, z. B. mit Brustimplantaten und/oder Eigenfett, erfolgen soll. Unter Umständen können Krankenkassen die Kosten der OP auch übernehmen, wenn eines der folgenden Krankheitsbilder vorliegt bzw. entsprechende Beschwerden bei der Frau bestehen:
- Erhebliche Größenunterschiede zwischen beiden Brüsten (Anisomastie)
- Fehlbildung im Muskel- und Skelett-System mit einseitig unterentwickelter oder fehlender Brust (Poland-Syndrom)
- Fehlbildung der Brüste, die eine schlauchartige Form aufweisen (tubuläre Brust)
- Starke Schmerzen im Rücken- und Nackenbereich aufgrund sehr großer Brüste (Makromastie, Gigantomastie)
- Regelmäßige Entzündungen der Unterbrustfalte bei zu großen Brüsten
- Haltungsschäden aufgrund zu großer Brüste
- Unterentwicklung der Brüste (Mammaaplasie)
In den oben genannten Fällen prüfen der medizinische Dienst, Fachärzte und Krankenkassen umfassend den individuellen Sachverhalt. Der behandelnde Arzt muss eine ausführliche medizinische Begründung einreichen. Eine Kostenübernahme ist umso wahrscheinlicher, je größer das Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung und psychischen Belastung für die Patientin ist.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Kosten für Brust OPs. Daher sollten sich Patientinnen im Vorfeld genau informieren und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, bevor sie sich für eine operative Behandlung der Brust entscheiden und diese beginnen.