Beratungsgespräch & Terminvereinbarung
Am Anfang einer Brustkorrektur steht immer das Beratungsgespräch mit dem behandelnden Facharzt, in dem Sie entscheiden, ob die plastische Klinik die richtige für Sie ist. Während des Gesprächs werden auch die gewünschten Ergebnisse und die Operationsmethode besprochen. Bei einer Brustvergrößerung kommt meist eine 3D Analyse zum Einsatz; manche Mediziner stellen auch einen Probe-BH und Probeimplantate zur Verfügung. Anschließend wird ein für beide Seiten passender OP-Termin vereinbart.
Voruntersuchung
Die Voraussetzung für eine Brustmodifizierung sind gesunde Brüste und ein gutes Allgemeinbefinden. Eine gründliche Voruntersuchung und ein aktuelles Blutbild geben Aufschluss über den Gesundheitszustand der Patientin. Die erforderlichen Untersuchungsberichte werden meist vom Gynäkologen und Hausarzt angefordert.
Vierzehn Tage vor der OP
Bereits vierzehn Tage vor der OP gilt es, den Körper auf den Eingriff einzustimmen. Dazu gehören die Absetzung Blut verdünnender Mittel wie Marcumar oder Aspirin und der Verzicht auf Nikotin und Alkohol. Stoffwechsel fördernde Maßnahmen – beispielsweise einfache sportliche Aktivitäten – beschleunigen den Heilungsverlauf und die Zellerneuerung nach der Operation.
Operation
Während die Brustvergrößerung sowohl stationär als auch ambulant ablaufen kann, werden die Brustverkleinerung und die Bruststraffung nur stationär durchgeführt. Alle drei Eingriffe erfolgen unter Vollnarkose. Bei einem stationären Klinikaufenthalt beträgt die Aufenthaltsdauer meist 2 Tage. Deutlich weniger aufwändig ist eine Brustwarzenkorrektur, die ambulant und unter lokaler Betäubung stattfindet.
Nachsorge
Für natürliche Ergebnisse sind neben der konsequenten Narbenpflege nach der OP Schon- und Ruhezeiten äußerst wichtig. In den ersten vierzehn Tagen nach dem Eingriff darf nur auf dem Rücken geschlafen werden; die Bauchlage ist erst nach sechs Wochen erlaubt. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen überprüfen die Narbenreifung und die mögliche Bildung einer Kapselfibrose. Nach Abschluss der Kontrolluntersuchungen sollte der behandelnde Gynäkologe mindestens einmal im Jahr aufgesucht werden und einen Ultraschall der Brüste durchführen.